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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Gegenstand

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Auftrags verbindlicher Vertragsbestandteil. Die Verträge werden allgemein oder projektbezogen, zeitlich befristet oder auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Gegenstand ist die vereinbarte Leistung.


2. Ausführung

Der Auftrag wird nach bestem Wissen und Gewissen und größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Der Auftragnehmer kann sich dabei im Einzelfall sachverständiger Mitarbeiter bedienen. Mündliche Erklärungen und Auskünfte des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter sind grundsätzlich unverbindlich. Das Anfertigen eines schriftlichen Berichts erfolgt grundsätzlich nur, wenn diese Leistung im Beratungsauftrag explizit vereinbart ist.


3. Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer ist über alle mit dem Auftrag in Zusammenhang stehenden unternehmens-, projekt- oder personenbezogenen Sachverhalte zum Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet, auch über den Abschluss seiner Tätigkeit hinaus. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf seine Mitarbeiter.

Ausgenommen ist hiervon die Nennung des Kunden als Referenz. Möchte der Kunde nicht als Referenz genannt oder zitiert werden, so kann dem im Zuge der Auftragsvergabe widersprochen werden. Der Widerspruch kann formlos erfolgen.


4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Rahmen des erteilten Auftrags alle relevanten Unterlagen vollständig zur Verfügung zu stellen und auf Verlangen für die notwendige Aufklärung unklarer Sachverhalte zu sorgen. Er hat den Auftragnehmer unaufgefordert von allen ihm bekannten Sachverhalten zu unterrichten, die für die Auftragserfüllung relevant sein können.


5. Geistiges Eigentum

Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigte Gutachten, Analysen, Konzepte, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen oder sonstige schriftliche Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden. Die Urheberrechte und die daraus abzuleitenden Ansprüche stehen ausschließlich im Eigentum des Auftragnehmers.


6. Fehlerbeseitigung/Haftung

Tritt bei der Leistungserbringung ein Fehler auf, den der Auftragnehmer zu vertreten hat und den Auftraggeber gemäß §§ 626,627 BGB zur fristlosen Kündigung berechtigen würde, so ist der Auftraggeber vor Ausspruch der fristlosen Kündigung verpflichtet, dem Auftragnehmer unter Gewährung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, die bisherige Dienstleistung zu korrigieren. Der Auftragnehmer kann eine Wiederholung dieser Korrekturleistung verlangen.

Ansprüche des Auftraggebers, gleich welchen Namen und Rechtsgrund sie haben, können nur innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der letzten Leistung des Auftragnehmers diesem gegenüber geltend gemacht werden. Eine wie auch immer geartete Haftung des Auftragnehmers für die Inhalte seiner Leistung gilt als ausgeschlossen, soweit gesetzliche Bestimmungen dies zulassen.


7. Kündigung

Ist dem Auftragnehmer ein Auftrag für eine einzelne Leistung erteilt und kündigt der Auftraggeber vor vollständiger Erbringung dieser Leistung das Auftragsverhältnis, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Kündigung tatsächlich ersparten Aufwendungen, der Auftragnehmer braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner oder seiner Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Kündigt der Auftragnehmer, so hat er keinen Anspruch auf Vergütung seiner bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, es sei denn, dass er einen Grund für seine Kündigung hat, der von dem Auftraggeber zu vertreten ist.

Besteht ein Dauerdienstleistungsvertrag, so ist für die ordentliche Kündigung dieses Vertragsverhältnisses die in diesem konkreten Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist verbindlich. Für eine außerordentliche Kündigung des Auftraggebers gilt folgendes: Erfolgt eine außerordentliche Kündigung des Auftraggebers aus einem Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, oder bei einer Kündigung des Auftragnehmer aus

einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vertragliche Vergütung bis zum Ende der Vertragsdauer. Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht diesem die Vergütung nur zeitanteilig bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung zu.

Werden im Rahmen eines Dauerdienstleistungsvertrages einzelne, vertraglich vereinbarte Leistungen durch den Auftragnehmer nicht erbracht, so leitet sich hieraus kein Kündigungsanspruch des Auftraggebers ab, es sei denn, die nicht erbrachte Leistung hat für die Durchführung des Gesamtauftrages überragende Bedeutung. Der Auftraggeber ist zur Honorarminderung berechtigt, hat dem Auftragnehmer jedoch zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.


8. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung

Ist der Auftraggeber mit der Leistungsannahme im Verzug oder unterlässt er die gebotene Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, seine Honoraransprüche bleiben davon unberührt.


9. Vergütung

Das Honorar wir auftragsbezogen vereinbart.


10. Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer hat nach Beendigung des Auftrags und nach Befriedigung sämtlicher Ansprüche auf Verlangen alle ihm überlassenen Unterlagen herauszugeben. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung derartiger Unterlagen erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags.


11. Datenspeicherung

Kundendaten, die im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehung entstehen, werden, soweit sie auf elektromagnetischen Medien verarbeitet und gespeichert sind, nach den allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Die Daten verbleiben ausschließlich im Geschäftsbereich der Firma DIEBAUREGIE GbR und werden nicht zu Werbezwecken weitergeleitet.


12. Zusätzlicher Vertragsbestandteil

Die untenstehenden Grundsätze unserer Tätigkeit sind Bestandteil der mit dem Berater geschlossenen Verträge.


13. In die Zukunft gerichtete Aussagen

Viele Internetseiten enthalten in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Überzeugungen des Anbieters aufbauen. Mit der Verwendung von Worten wie "erwarten", "schätzen", "rechnen mit", "beabsichtigen" und "planen" auf diesen Internetseiten wird bezweckt, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu identifizieren. Derartige Aussagen geben die Sicht des Anbieters im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wieder zum Zeitpunkt, als sie getätigt wurden und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Es können viele Einflüsse dazu führen, dass die tatsächlichen Resultate erheblich abweichen von den hier gegebenen Einschätzungen. Der Anbieter weist jede Absicht oder Verpflichtung von sich, diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren.


14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen eines Dienstleistungsvertrages oder einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Nach bekannt werden der Unwirksamkeit ist über diesen Punkt eine neue Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


15. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt D-27356 Rotenburg als vereinbart.

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